Blauer Schriftzug der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit mit rotem Hessenlöwen

Der Coronastab geht in die AAO der HöMS über!

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Am 7. April 2023 lief § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus.
Damit enden auch die letzten darin noch festgeschriebenen übergeordneten Corona-Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen – außer, wenn einzelne Einrichtungen über ihr Hausrecht weiterhin Regelungen verfügen.

(Quelle: https://soziales.hessen.de/presse/corona-bundesregelungen-enden-am-7-aprilÖffnet sich in einem neuen Fenster)

Die HöMS verzichtet auf weitere Regelungen im Rahmen ihres Hausrechts. Sollten Sie Corona positiv sein und sich aufgrund von Symptomen krank fühlen, gehen Sie wie bei anderen Erkrankungen vor und melden sich an den Ihnen bekannten Stellen krank.