Am 7. April 2023 lief § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus.
Damit enden auch die letzten darin noch festgeschriebenen übergeordneten Corona-Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen – außer, wenn einzelne Einrichtungen über ihr Hausrecht weiterhin Regelungen verfügen.
Die HöMS verzichtet auf weitere Regelungen im Rahmen ihres Hausrechts. Sollten Sie Corona positiv sein und sich aufgrund von Symptomen krank fühlen, gehen Sie wie bei anderen Erkrankungen vor und melden sich an den Ihnen bekannten Stellen krank.