Laura Seiwerth ist mit Ihrer Bachelorthesis, die sie als Studierende der Hochschule für Polizei und Verwaltung erstellt hat, mit dem Thema "Das Phänomen der tonischen Bewegungslosigkeit bei Vergewaltigungsopfern" die erstplatzierte Preisträgerin des diesjährigen Förderpreises der Heinrich-Mörtl-Stiftung. Die tonische Bewegungslosigkeit tritt bei Vergewaltigungsopfern nicht selten auf ("sie hat sich ja nicht gewehrt!"). Dieses Phänomen stellt eine Starre dar, bei der sich das Opfer während der Tat körperlich nicht bewegen kann und nicht ansprechbar ist. Als Grundlage der prämierten Thesis diente eine Studie aus Schweden, die in der Stockholmer Notfallklinik für Vergewaltigungsopfer durchgeführt wurde. In Rahmen dieser Studie wurde das Auftreten der tonischen Bewegungslosigkeit bei den Opfern und der Zusammenhang mit der Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung oder einer schweren Depression untersucht. Dafür wird die Vergewaltigung zunächst sowohl strafrechtlich, als auch gesellschaftlich beleuchtet. Die Grundsätze des Bewältigungsverhaltens eines Vergewaltigungsopfers werden erörtert und im Hinblick auf die Bedeutung für das polizeiliche Ermittlungsverfahren betrachtet. Überdies wurde ein Experteninterview mit einem Ermittlungsbeamten des zuständigen Fachkommissariats für Sexualdelikte geführt.
Den zweiten Platz der diesjährigen Auszeichnung belegen die Arbeiten zu den Themen: "Die Bedeutung der mtDNA-Analyse (molekulargenetische Methoden zur Erstellung von KernDNA-Profilen) für das Strafverfahren" und "Sexuelle Viktimisierung von Kindern und Jugendliche durch Cybergrooming, Sexting und Sextortion". Mit dem dritten Platz wird die Arbeit zum Thema "Die Bedeutung der mikrobiellen Forensik für die Kriminalistik" prämiert.
Förderpreis der Heinrich-Mörtl-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Intensivierung der Arbeit der Polizei, insbesondere im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie der präventiven und repressiven Bekämpfung von Straftaten aus Anlass oder zur Verhinderung besonderer Gefahrenlagen. Im Fokus des Förderpreises stehen grundsätzlich Bachelorthesen, aber auch andere Arbeiten, wie beispielsweise Haus- oder Projektarbeiten angehender Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Der Preis ist mit insgesamt 3.000 EUR dotiert. Das Vorschlagsrecht haben die Gutachterinnen und Gutachter. Eine Jury entscheidet über die Preisvergabe.