Die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG):
- Überwachung der Gleichbehandlung und der Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beantragung von Maßnahmen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen
- Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Abordnung, Entlassung und anderen wichtigen Personalmaßnahmen
- Mitbestimmung bei Maßnahmen der Hochschulleitung, beim Gesundheitsschutz, bei Rationalisierungsmaßnahmen und vieles mehr
- Mitwirkung bei Organisationsänderungen, Baumaßnahmen usw.
- Monatliche Gespräche mit der Hochschulleitung
Da wir Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Darüber hinaus verstehen wir uns als Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Bediensteten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.