Dekanate und Dekanatsverwaltung der Fachbereiche Polizei und Verwaltung
Nach § 51 des Hessischen Hochschulgesetzes werden Fachbereiche durch ein Dekanat geleitet. Einem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, die Prodekanin oder der Prodekan und die Studiendekanin oder der Studiendekan an.
Die Dekanate sind für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist. Sie bereiten die Beschlüsse der jeweiligen Fachbereiche vor und führen sie aus. Sie schließen Zielvereinbarungen mit dem Präsidium und entscheiden im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung und der der Zusagen über die Ausstattung eines Fachgebiets und über die Verwendung der Personal- und Sachmittel.
Darüber hinaus sind die Dekanate für die Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung in den jeweiligen Fachbereichen verantwortlich. Die Dekanate geben in den Evaluierungsverfahren administrative Hilfestellung.
Des Weiteren wirken die Dekanate darauf hin, dass Ordnungen für die Fachbereiche erstellt werden. Sie tragen zur Sicherstellung der Qualität der Lehre und zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards bei.
Die unterstützende Sachbearbeitung zur Wahrnehmung der in der Verantwortung der Dekanate liegenden Aufgaben wird durch die Dekanatsverwaltung ausgeführt. Die Aufgabenwahrnehmung der Hauptsachgebiete erfolgt in Personalunion für beide Fachbereiche, mit Ausnahme des Hauptsachgebiets der Ausbildungsleitung, die ausschließlich für den Fachbereich Polizei tätig ist.
Die Dekanate sowie die Dekanatsverwaltung werden durch ein zentrales Geschäftszimmer unterstützt.