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Qualitätsmanagement

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Zweck des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate ist es, die Qualität und den Erfolg der hochschulischen Arbeit einschließlich des Praxisbezugs festzustellen, zu sichern und zu verbessern. Weiterhin trägt das operative Qualitätsmanagement der Dekanate dazu bei, der Hochschulleitung Entscheidungshilfen für die strategische Qualitätsentwicklung zu liefern.

Gegenstandsbereich der Evaluationen des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate sind die an der HÖMS durchgeführten Studiengänge. Zur Koordination der Evaluationsaktivitäten und als Schnittstelle für Qualitätsmaßnahmen wird alle 3 Jahre eine Qualitätsbeauftragte oder ein Qualitätsbeauftragter der Dekanate ernannt. Entsprechend der Evaluationsordnung unterstützt eine Evaluationskommission die Evaluationen in den Dekanaten. Mitglieder dieser Kommission, welche durch die Qualitätsbeauftragte oder den Qualitätsbeauftragten geleitet wird, sind jeweils eine Fachhochschullehrerin oder ein Fachhochschullehrer sowie jeweils eine Studierende oder ein Studierender der beiden Fachbereiche, eine Verwaltungsmitarbeiterin oder ein Verwaltungsmitarbeiter, die Leitung des HDD und je eine Praxisvertretung aus den Ausbildungsbehörden aus dem Fachbereich Verwaltung und dem Fachbereich Polizei. So ist in der Evaluationskommission die notwendige Kompetenz vertreten, um die Ergebnisse kritisch-konstruktiv zu analysieren und daraus Impulse für die Lehre und die Studienorganisation ableiten zu können.

Da die Optimierung der Qualität an der HÖMS an vielen Stellen stattfindet, ist das operative Qualitätsmanagement der Dekanate mit anderen Stellen der HÖMS vernetzt. Dieses Qualitätsnetzwerk der HÖMS besteht aus dem strategischen Qualitätsmanagement (angesiedelt im Präsidialbüro), dem QM der Dekanate, dem QM des Zentrums für Fort- und Weiterbildung sowie weiteren QM-Bereichen. Darüber hinaus arbeitet das QM der Dekanate intensiv mit dem Hochschuldidaktischen Dienst, der Ausbildungsleitung des Fachbereichs Polizei und dem Prüfungsmanagements zusammen.

Aufgaben

Die Aufgaben des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate richten sich nach der Evaluationsordnung und den Evaluationsplänen des Senats und umfassen u.a.:

  • Planung, Durchführung und Auswertung verschiedener Evaluationen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Studiengänge (insbesondere Lehrveranstaltungsevaluation, Absolvent*innenbefragung, Thesisevaluation, Evaluation der didaktischen Ausstattung, Evaluation der Digitalisierung der Lehre, Evaluation der Praktika)
  • Koordination der Lehrveranstaltungsevaluation
  • Bewertung von Evaluationsergebnissen und Ableitung entsprechender Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auf Grundlage der Evaluationsergebnisse 
  • Bereitstellung von Informationen zur Qualität der Studiengänge für Dekanatsleitung als Entscheidungshilfen für die strategische Qualitätsentwicklung 
  • Bereitstellung von Informationen zur Qualität der Studiengänge für Angehörige der Hochschule und Externe
  • Initiierung und Durchführung interner Informations- und Weiterbildungsangebote 
  • Bericht wesentlicher Entwicklungen der Qualität in Studium im jeweiligen Berichtsjahr
  • Leitung der Evaluationskommission
  • Weiterentwicklung der Evaluationsordnung und -konzeptionen
  • Weiterentwicklung von Evaluationsinstrumenten und -verfahren
  • Durchführung von Besprechungen mit den verantwortlichen QM-Beauftragten der Campus 
  • Networking im Bereich QM mit anderen Hochschulbereichen, externen Hochschulen und anderen Organisationen
  • Mitarbeit bei der Vergabe des Lehrpreises der Hochschule

Qualitätsbeauftragter

Die Dekanate der HÖMS haben eine Qualitätsbeauftragte bzw. einen Qualitätsbeauftragten.
Nach fachhochschulinterner Ausschreibung wird die Position für jeweils drei Jahre vom Senat der Hochschule vergeben. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Evaluationen nach der Evaluationsordnung der HÖMS. Außerdem gehört zu den Aufgaben die Leitung der Evaluationskommission der HÖMS. Dieser gehören Vertreter der Hochschullehrer, der Verwaltung, der Studierenden, der die Absolventen aufnehmenden Behörden an sowie der hochschuldidaktische Dienst an.

Den Dekaninnen und Dekanen steht die oder der Qualitätsbeauftragte in Fragen des Qualitätsmanagements beratend zur Seite. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber stellt zu Beginn seiner Tätigkeit einen Drei-Jahres-Plan vor, der vom Senat der Hochschule beschlossen wird. Dem Senat ist die oder der Qualitätsbeauftragte berichtspflichtig.

 

Kontakt

Prof. Dr. Clemens Lorei

Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Qualitätsmanagement
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden

Evaluationsrahmen in den Dekanaten

In den Dekanaten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit werden zur Verbesserung der Qualität und zur Weiterentwicklung auf der Ebene der Lehre Projekte und insbesondere Evaluationen nach der Evaluationsordnung der HÖMS bzw. der Studiengänge durchgeführt. Darüber hinaus legen Evaluationspläne Schwerpunkte des Qualitätsmanagements in den Dekanaten für einen bestimmten Zeitabschnitt fest. Diese Pläne werden vom Qualitätsbeauftragten vorgeschlagen und durch den Senat beschlossen. 

Evaluationsordnungen
Die Evaluationsordnung der HÖMS umfasst im Wesentlichen die Kernbereiche der Hochschule und deren Aufgaben wie Durchführung von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge, Fort- und Weiterbildungsangebote, anwendungsbezogene Forschung. Auch schließt sie die Hochschulentwicklung und die Verfahren, Methoden und Instrumente der Evaluation ein

Jeder Studiengang verfügt des Weiteren über eine eigene, ausschließlich die Lehre betreffende Evaluationsordnung. Hierin ist das Verfahren der Lehrveranstaltungsevaluation geregelt. Diese umfasst die studentischen Bewertungen von Lehrveranstaltungen, deren Auswertung und die Umsetzung in Konsequenzen.

Evaluationspläne

Für HfPV als Vorgänger der HÖMS erfolgten die Evaluationen den Drei-Jahres-Plänen 2014-2016 und 2017-2019 entsprechend. Der 3-Jahresplan für 2020-2022 wurde im Wesentlichen Umgesetzt und durch die Fusion modifiziert. Ein 3-Jahresplan für 2023-2025 ist in Bearbeitung.

3 Lehrveranstaltungsevaluation

Die Überprüfung von Lehrveranstaltungen hinsichtlich ihrer Qualität ist international üblich. Sie findet sich in zahlreichen formellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen unterschiedlicher externer wie interner Anbieter und Träger. Zu unterscheiden ist dabei einerseits die Kontrolle des Lernerfolges mittels Prüfungen von andererseits der Evaluation durch subjektive Bewertung der Qualität der Lehrveranstaltung. Beides soll dazu dienen, Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Dabei sind die primären Ziele jedoch verschoben. Während es bei Prüfungen darauf ankommt, dass der Lernerfolg mehr oder minder objektiv gemessen wird (Ergebnisüberprüfung), dient die sogenannte Lehrveranstaltungsevaluation (LVE) der Prozessüberprüfung und/oder zu indirekten Feststellung des Lernerfolges (Lehrqualität als Index bzw. Kriterium bzw. Voraussetzung für Lernerfolg). 

Allgemein ergibt sich eine Pflicht zur Lehrveranstaltungsevaluation aus dem § 6 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) (Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter). Dieses besagt: 

„Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.“

Das Hessischen Hochschulgesetz greift dies auf und regelt in §12 „Qualitätssicherung, Berichtswesen“ die Evaluation: „(1) Die Hochschulen evaluieren regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in Lehre, Forschung, internationaler Zusammenarbeit, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung und Verwaltung unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Wissenschaft, Kunst, Gesellschaft und Berufswelt; hierbei sind in regelmäßigen Abständen externe Sachverständige hinzuzuziehen. An der Evaluation der Lehre sind die Studierenden zu beteiligen. Die Hochschulen vereinbaren mit dem Ministerium die Grundzüge des Bewertungsverfahrens. Das Nähere, insbesondere das Verfahren, die Beteiligung der Mitglieder sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Hochschule durch Satzung.“

Ziel der Lehrveranstaltungsevaluation ist die Sicherstellung sowie die Verbesserung der Qualität der Lehre im Rahmen der Studiengänge. Hierzu wird an der HÖMS flächendeckend das Instruments der Evaluation auf der Basis von regelmäßig stattfindenden Befragungen der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der Ausbildungsleitungen der Ausbildungsbehörden eingesetzt. Grundlage sind die einschlägigen Regelungen des Hessischen Hochschulgesetzes, des Hessischen Hochschulgesetzes, der Studienakkreditierungsverordnung, die Evaluationsordnung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sowie die Evaluationsordnungen der Studiengänge. Durchführung, Auswertung und Konsequenzen sind in den Evaluationsordnungen der Studiengänge beschrieben.

4 Absolventenbefragung
Das Studium an der HÖMS soll Angehörige der öffentlichen Verwaltung auf ihre Arbeit in Verwaltungs- und Polizeibehörden vorbereiten. Wie gut das Studium dies leistet, kann als Prüfstein angesehen werden. Deshalb werden Absolventinnen und Absolventen der HÖMS/HfPV danach befragt. Die Befragung entspricht den Zielen des Qualitätsmanagements gemäß der Evaluationsordnung der HÖMS/HfPV sowie der der Studiengänge und des Dekanats. 

Jährlich werden ehemalige Studierende befragt, die ihr Studium an der HÖMS/HfPV absolvierten. Ziel der Befragung ist die Evaluation der Studiengänge in beiden Fachbereichen durch Absolvent*innen, die mit zweijähriger Berufserfahrung rückblickend Aspekte ihres Studiums an der HÖMS/HfPV bewerten.

Zum Einsatz kommt ein Online-Fragebogen, der einzelne zentrale Dimensionen der Lehre und des Studiums erfasst. Folgende Bereiche werden mit Itembatterien erfragt:

  • Allgemeine Kompetenzen als Ergebnis eines Studiums 
  • Nützlichkeit des Studiums
  • Praxisbezug
  • Positive Aspekte des Studiums
  • Beurteilung der Lehrenden im Studiengang
  • Didaktische Aspekte des Studiums
  • Vermittlung rechtlicher Grundlagen
  • Vorbereitung und Ausgestaltung von Prüfungen
  • Bewertung der Praktikumsphase
  • Aspekte der Thesis
  • Zufriedenheit insgesamt
  • „Gelerntes“ als Basis für weiteres Lernen / Transfer

Die einzelnen Aussagen im jeweiligen Fragebogen beziehen sich auf zentrale Merkmale des Studiengangs. Für die Bewertung der Aussagen durch die Befragten steht eine fünfstufige Skala zur Verfügung. Diese entspricht dem Schulnotensystem oder lehnt sich daran an. Wenn keine Schulnoten zu vergeben sind, soll eine Zustimmung zu Aussagen gegeben werden.

Abnehmerbefragungen

Um bei der Evaluation der Studiengänge auch die Perspektive derer zu erhalten, die die Absolventen der HÖMS/HfPV aufnehmen, werden alle drei Jahre auch die Abnehmer der ehemaligen Studierenden befragt. Dies sind die Verwaltungsbehörden, die ihre Mitarbeiter an die HÖMS/HfPV zum Studium schicken sowie die hessischen Polizeibehörden.

Die Abnehmerbefragung erfolgt im Rahmen der Absolventenbefragung. Die ehemaligen Studierenden leiten dazu einen Link zur Befragung ihrem unmittelbaren Vorgesetzten weiter. Der Online-Fragebogen erfasst einzelne zentrale Dimensionen des Studiums:

  • Aspekte des beruflichen Alltags
  • spezifische Ausbildungsmerkmale
  • Gesamtzufriedenheit 

Die Zufriedenheit mit den Absolventinnen und Absolventen der HÖMS/HfPV ist hoch. Mehr als die Hälfte der Befragten, welche mit ehemaligen Studierenden der HÖMS/HfPV zusammenarbeiten, sind voll und ganz mit deren Arbeit(-sweise) zufrieden. Ein weiteres Drittel ist eher zufrieden. Niemand ist unzufrieden mit den Absolventinnen und Absolventen. 

Detailergebnisse einzelner Abnehmerbefragungen finden sind als Berichte des Qualitätsmanagements in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

Sonstige Erhebungen im Rahmen des Qualitätsmanagements der Dekanate

Evaluationen der Thesis

Die Bachelor-Thesis stellt einen herausragenden Leistungsnachweis im Rahmen eines Studiums dar. Mit ihr zeigt ein Studierender die im Studium erworbenen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen. Die Thesis stellt somit den umfassendsten Qualifikationsbeweis dar und kann als zentral für ein Studium angesehen werden. Sie wird deshalb vom Qualitätsmanagement besonders betrachtet und regelmäßig hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte evaluiert. Dies sind vor allem:

  • Vorbereitung auf das Verfassen der Thesis
  • Wahl des Themas der Thesis
  • Erfahrene Betreuung
  • Infoangebote zur Thesis
  • Erleben der Arbeits- & Schreibphase
  • Administration & Formelles
  • Ressourcen
  • Bewertung
  • Kolloquium

Detailergebnisse einzelner Evaluationen der Thesis finden sich in den nachfolgenden Zusammenfassungen oder sind als Berichte des Qualitätsmanagements in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

Evaluation der Thesis

Evaluationen der didaktischen Ausstattung

Die Voraussetzungen für ein gelungenes Studium bilden im Wesentlichen:

  • die Kompetenzen und Leistungen der Studierenden
  • die Kompetenzen und die Leistungen der Lehrenden
  • und die Studienbedingungen der Hochschule.

Damit ist klar, dass die Bewertung der Lehrveranstaltung nur einen Teil der Qualität eines Studienganges ausmachen kann. Wesentlich ist auch, unter welchen Bedingungen diese stattfinden.
In bisher zwei Evaluationen wurden aus Perspektive der Lernenden und aus der Perspektive der Lehrenden die Studien- und Lehrbedingungen an der HÖMS/HfPV betrachtet. Wesentliche Bereiche waren dabei u.a.:

  • materiellen Ausstattung der Standard-Lehrsäle
  • Bibliotheken
  • Didaktik Aspekte
  • Aus- und Fortbildung für die Lehre
  • Digitale Lehre

Detailergebnisse einzelner Evaluationen der Thesis finden sich in den nachfolgenden Zusammenfassungen oder sind als Berichte des Qualitätsmanagements in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

Evaluationen der Praktika
Ein wesentlicher Aspekt von Studiengängen an Fachhochschulen ist ihre Berufs- und Praxisbezogenheit. Diese erreichen sie einerseits durch eine stark an Praxis orientierten Lehre und andererseits umfangreiche Praktika. Da diese Praktika einen wichtigen Aspekt des Studiums darstellen, werden auch diese unter verschiedenen Gesichtspunkten evaluiert. Betrachtet werden im Wesentlichen nachfolgende Aspekte der Praktika:

  • Allgemeine Aspekte der Praktika
  • Möglichkeiten des Transfers des theoretisch Gelernten in die Praxis
  • Konflikte
  • Leistung der Praxisausbilderinnen und der Praxisausbilder
  • Nachbereitung der Praktika
  • Erreichen der Kompetenzziele
  • Vorkommen der vorgesehenen Inhalte des Praktikums 

Detailergebnisse einzelner Evaluationen der Praktika finden sind als Berichte des Qualitätsmanagements in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

Berichte, Forschungsprojekte und Artikel

Berichte des Qualitätsmanagements sind in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

Das Qualitätsmanagement beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Instrumenten des Qualitätsmanagements. Dies sieht auch die Evaluationsordnung der HÖMS/HfPV so vor. In den letzten Jahren standen dabei im Wesentlichen die Absolventenbefragung, die Lehrveranstaltungsevaluation und die Evaluation von Forschung im Fokus. Aus der intensiven Beschäftigung mit diesen Themen resultieren drei Standortbestimmungen mit Überarbeitungs- bzw. Handlungsempfehlungen:

  • Überarbeitung der Absolventenbefragung (2015)
  • Überarbeitung Lehrevaluation (2016)
  • Evaluation von Forschung (2016)

Im Rahmen der Absolventenbefragung wird die Zufriedenheit mit dem Studium erfragt. Von dieser Gesamtbewertung wird auf viele Aspekte des Studiums an der HÖMS/HfPV geschlossen. Neben diesen können aber weitere Faktoren um die Lehre herum und von ihr entfernt existieren, die auch die Zufriedenheit mitbestimmen. Im Rahmen des Projektes „Versuch der Bestimmung eines Wirkmodells für die Zufriedenheit von Absolventen mit ihrem Studium“ wurden zwei Absolventinnenjahrgänge umfassend befragt und versucht, Faktoren zu bestimmen, die neben der Qualität der Lehre die Zufriedenheit Studierender beeinflussen könnten. Betrachtet wurden vor allem die Aspekte:

  • Erwartungen bzgl. der Studiums vor dem Studium und jetzt
  • Akzeptanz eines Studiums als Berufsvorbereitung im Gegensatz zu einer Ausbildung
  • Einschätzung der Qualität des Curriculums
  • Studienmotivation
  • Lernschwierigkeiten (Zeitmanagement, Motivation)
  • Subjektiver Zeitaufwand für das Studium
  • Bewertung der Relevanz unterschiedlicher Fächer und der Thesis für den Beruf
  • Wahlmöglichkeiten im Studium
  • Arbeitshaltung
  • Abschlussnote
  • Arbeitszufriedenheit mit den Aspekten
    • Zufriedenheit mit den aktuellen Aufgaben im Beruf
    • Beförderungssituation
    • Karriereperspektiven

Es konnte gezeigt werden, dass der globale Zufriedenheitswert, wie er in der Absolventenbefragung erhoben wird, sehr umfassend mit den verschiedenen Bewertungsaspekten der Absolventenbefragung zusammenhängt. Er korreliert regelmäßig mit Items, welche Aspekte der Qualität des Studiums ansprechen. Es kann deshalb gefolgert werden, dass der Gesamtzufriedenheitswert ein brauchbares Aggregat für die Beurteilung des Studiums aus der Perspektive der Absolventen darstellt. 

Es muss aber auch festgehalten werden, dass die Zufriedenheitsbewertung über die Aspekte des Studiums hinaus Anteile enthält, die nichts mit dem Studium direkt zu tun haben, wie z. B. die aktuelle berufliche Situation. Besonders ist hier auch zu diskutieren, ob eine Einstellung allgemein zu einem Studium als Berufsvorbereitung (für ein Studium vs. für eine Ausbildung) die Zufriedenheit mit einem Studium wesentlich beeinflusst und qualitative Aspekte des Studiums an sich dann etwas in den Hintergrund treten. Ein wesentlicher Punkt scheint auch die Erwartung an ein Studium zu sein. 

Letztendlich stellt der Gesamtzufriedenheitswert ein gutes Maß dar, das aber nicht völlig unabhängig ist von Aspekten, die nicht auf der Qualität der Lehre bzw. des Studiums an der HfPV beruhen.

Detailergebnisse finden sich in den nachfolgenden Zusammenfassungen oder sind als Berichte des Qualitätsmanagements in den Bibliotheken der HÖMS einsehbar.

 

Umsetzung von Evaluationsergebnissen

Das Qualitätsmanagement der Dekanate der HÖMS/HfPV führt jährlich verschiedene Evaluationen und Projekte durch. Diese dienen dazu, Ist-Zustände zu erheben. Diese werden mit Soll-Zuständen verglichen, was die wesentliche Grundlage der ständigen Qualitätsentwicklung der Hochschule ist. Im Sinne eines Qualitätskreislaufes reicht es jedoch nicht aus, dass Evaluationen und Projekte vom Qualitätsmanagement durchgeführt werden. Es müssen vielmehr darauf aufbauend die Ergebnisse durch die Hochschule (Gremien, Lehrende, Verwaltungspersonal, Leitung etc.) wahrgenommen und entsprechende Maßnahmen beschlossen, getroffen und umgesetzt werden. Erst dann schließt sich der Qualitätskreislauf.

Umsetzungsprozess gemäß Evaluationsordnung der HÖMS/HfPV
Evaluationen und Projekte des Qualitätsmanagements werden gemäß der Evaluationsordnung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (Senat der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung 13.12.2017) durchgeführt. §6 diese Evaluationsordnung regelt, wie mit den erzielten Ergebnissen zu verfahren ist:

  • Die zentrale Bewertung der Ergebnisse erfolgt in der Hochschulleitung.
  • Die Hochschulleitung informiert das Kuratorium, den Senat und die Fachbereichsräte über die Ergebnisse.
  • Die Ergebnisse der Evaluation werden den jeweils betroffenen Personen und Verantwortlichen zur Verfügung gestellt.
  • Die Hochschulleitung nimmt eine Bewertung der Ergebnisse vor.
  • Die Hochschulleitung unterbreitet dem Senat auf Grundlage ihrer Bewertung über die Ausrichtung der strategischen Qualitätsentwicklung einen Entscheidungsvorschlag. Dazu ist das Kuratorium anzuhören.
  • Nach Beschlussfassung durch den Senat erteilt die Hochschulleitung Aufträge zur Umsetzung/Realisierung der vom Senat beschlossenen Maßnahmen (operative Qualitätsentwicklung). Das Kuratorium ist zu unterrichten.

Berichte & Informationen
Um Ergebnisse und Erkenntnisse des Qualitätsmanagements möglichst bei allen Angehörigen der Hochschule bekannt zu machen, werden Evaluationen und Projekte in Berichten dokumentiert. Diese werden den Dekanen, Studiendekanen, dem Präsidenten und den Gremien zugeleitet sowie in den Bibliotheken der Campus vorgehalten. Darüber hinaus werden Zeitschriftenbeiträge mit Zusammenfassungen publiziert. Den verschiedenen Campus werden Kurzzusammenfassungen in Form von Postern zum Aushang übergeben.

Hochschultag Qualität
Zur Verbreitung der Ergebnisse des Qualitätsmanagements und als Diskussionsangebot werden Hochschultage ausgerichtet. Diese finden zentral statt und präsentieren zahlreiche Projekte und Ergebnisse. Der nächste „Hochschultag Qualität“ ist in Planung und wird zeitnah an dieser Stelle angekündigt.

Praktika im Bereich Dekanats-QM

Der Bereich des Qualitätsmanagements der Dekanate der HÖMS bietet Studierenden die Möglichkeit zu einem Praktikum. Dieses beinhaltet die Unterstützung bei Aufgaben des QMs (z. B. Konzeption von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Planung und Durchführungen von Evaluationen; Unterstützung beim Berichtswesen; Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen; Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten) und bietet die Möglichkeit auch zu Planung und Durchführung eigener Projekte (z. B. auch im Rahmen von Bachelor-/Master-Thesen).

Als Voraussetzungen wären wünschenswert:

  • Fortgeschrittenes Studium im Bereich Psychologie, Soziologie und Ähnliches. 
  • Engagement und Begeisterungsfähigkeit
  • Teamgeist
  • Flexibilität

Ansprechpartner:
Bei Fragen zur Möglichkeit eines Praktikums wenden Sie sich bitte an den Qualitätsbeauftragten der Dekanate:
qualitaetsmanagement@hfpv-hessen.de

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