Zweck des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate ist es, die Qualität und den Erfolg der hochschulischen Arbeit einschließlich des Praxisbezugs festzustellen, zu sichern und zu verbessern. Weiterhin trägt das operative Qualitätsmanagement der Dekanate dazu bei, der Hochschulleitung Entscheidungshilfen für die strategische Qualitätsentwicklung zu liefern.
Gegenstandsbereich der Evaluationen des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate sind die an der HÖMS durchgeführten Studiengänge. Zur Koordination der Evaluationsaktivitäten und als Schnittstelle für Qualitätsmaßnahmen wird alle 3 Jahre eine Qualitätsbeauftragte oder ein Qualitätsbeauftragter der Dekanate ernannt. Entsprechend der Evaluationsordnung unterstützt eine Evaluationskommission die Evaluationen in den Dekanaten. Mitglieder dieser Kommission, welche durch die Qualitätsbeauftragte oder den Qualitätsbeauftragten geleitet wird, sind jeweils eine Fachhochschullehrerin oder ein Fachhochschullehrer sowie jeweils eine Studierende oder ein Studierender der beiden Fachbereiche, eine Verwaltungsmitarbeiterin oder ein Verwaltungsmitarbeiter, die Leitung des HDD und je eine Praxisvertretung aus den Ausbildungsbehörden aus dem Fachbereich Verwaltung und dem Fachbereich Polizei. So ist in der Evaluationskommission die notwendige Kompetenz vertreten, um die Ergebnisse kritisch-konstruktiv zu analysieren und daraus Impulse für die Lehre und die Studienorganisation ableiten zu können.
Da die Optimierung der Qualität an der HÖMS an vielen Stellen stattfindet, ist das operative Qualitätsmanagement der Dekanate mit anderen Stellen der HÖMS vernetzt. Dieses Qualitätsnetzwerk der HÖMS besteht aus dem strategischen Qualitätsmanagement (angesiedelt im Präsidialbüro), dem QM der Dekanate, dem QM des Zentrums für Fort- und Weiterbildung sowie weiteren QM-Bereichen. Darüber hinaus arbeitet das QM der Dekanate intensiv mit dem Hochschuldidaktischen Dienst, der Ausbildungsleitung des Fachbereichs Polizei und dem Prüfungsmanagements zusammen.
Aufgaben
Die Aufgaben des operativen Qualitätsmanagements der Dekanate richten sich nach der Evaluationsordnung und den Evaluationsplänen des Senats und umfassen u.a.:
- Planung, Durchführung und Auswertung verschiedener Evaluationen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Studiengänge (insbesondere Lehrveranstaltungsevaluation, Absolvent*innenbefragung, Thesisevaluation, Evaluation der didaktischen Ausstattung, Evaluation der Digitalisierung der Lehre, Evaluation der Praktika)
- Koordination der Lehrveranstaltungsevaluation
- Bewertung von Evaluationsergebnissen und Ableitung entsprechender Maßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auf Grundlage der Evaluationsergebnisse
- Bereitstellung von Informationen zur Qualität der Studiengänge für Dekanatsleitung als Entscheidungshilfen für die strategische Qualitätsentwicklung
- Bereitstellung von Informationen zur Qualität der Studiengänge für Angehörige der Hochschule und Externe
- Initiierung und Durchführung interner Informations- und Weiterbildungsangebote
- Bericht wesentlicher Entwicklungen der Qualität in Studium im jeweiligen Berichtsjahr
- Leitung der Evaluationskommission
- Weiterentwicklung der Evaluationsordnung und -konzeptionen
- Weiterentwicklung von Evaluationsinstrumenten und -verfahren
- Durchführung von Besprechungen mit den verantwortlichen QM-Beauftragten der Campus
- Networking im Bereich QM mit anderen Hochschulbereichen, externen Hochschulen und anderen Organisationen
- Mitarbeit bei der Vergabe des Lehrpreises der Hochschule
Qualitätsbeauftragter
Die Dekanate der HÖMS haben eine Qualitätsbeauftragte bzw. einen Qualitätsbeauftragten. Nach fachhochschulinterner Ausschreibung wird die Position für jeweils drei Jahre vom Senat der Hochschule vergeben. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Evaluationen nach der Evaluationsordnung der HÖMS. Außerdem gehört zu den Aufgaben die Leitung der Evaluationskommission der HÖMS. Dieser gehören Vertreter der Hochschullehrer, der Verwaltung, der Studierenden, der die Absolventen aufnehmenden Behörden an sowie der hochschuldidaktische Dienst an.
Den Dekaninnen und Dekanen steht die oder der Qualitätsbeauftragte in Fragen des Qualitätsmanagements beratend zur Seite. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber stellt zu Beginn seiner Tätigkeit einen Drei-Jahres-Plan vor, der vom Senat der Hochschule beschlossen wird. Dem Senat ist die oder der Qualitätsbeauftragte berichtspflichtig.