Notizbuch mit einer Zeichnung einer Person mit Doktorhut

Das Kuratorium

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Im Zuge der Gründung wird das Kuratorium als Vertretungsorgan der Praxis auch an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management (HöMS) beibehalten. Das Kuratorium ist in allen wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten zu hören und vertritt die Interessen des Staates, der Ausbildungsbehörden und der Gewerkschaften, die diesem Gremium angehören.

Mitglieder des Kuratoriums sind Vertreterinnen oder Vertreter der für die Hochschule zuständigen Ministerien (zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI), eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK), drei Vertreterinnen oder drei Vertreter der übrigen Ministerien), sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Verwaltungsschulverbandes, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbezirks Hessen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesverbandes Hessen des Deutschen Beamtenbundes.

Um die Zusammensetzung des Kuratoriums an die erweiterte Aufgabenwahrnehmung anzupassen, werden dem Kuratorium zukünftig zwei weitere Vertreterinnen oder zwei weitere Vertreter der übrigen Ministerien, zudem eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft, die vom Senat benannt werden, angehören. Die externe Hochschul- bzw. Wissenschaftsexpertise wird durch die Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des HMWK sowie durch zwei Vertreterinnen oder zwei Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft gewährleistet.

Wie zuvor an der HfPV nimmt das Kuratorium zu dem mit dem Ministerium abzuschließenden Kontrakt sowie über die Zuweisung von Personalstellen, aber auch zur Koordinierung der Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche und zur Abstimmung der Ausbildungsinhalte der Fachstudien mit den Ausbildungsinhalten der berufspraktischen Studienzeiten Stellung.

Da die HöMS als interne staatliche Hochschule der im Hessischen Hochschulgesetz formulierten Aufsicht des HMdI untersteht und durch das Land Hessen finanziert wird, obliegt dem Kuratorium zukünftig (unter Einbeziehung der Stellungnahme des Senats) die Überwachung der Geschäftsführung des Präsidiums und die Beschlussfassung über den Beitrag der Hochschule zum Haushaltsvoranschlag.

Darüber hinaus begleitet das Kuratorium die HöMS zukünftig bei ihrer Entwicklung, stimmt der Entwicklungsplanung der HöMS zu, gibt eine Empfehlung zu den Evaluationsverfahren und Zielvereinbarungen ab, nimmt zur Errichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Gliederung der HöMS in Fachbereiche Stellung und nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen.