Das Hauptsachgebiet 3 der Zentralen Verwaltung (ZV HSG 3) „Personal und Studierendensekretariat“ der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist verantwortlich für die Umsetzung sämtlicher Fragen der Personalwirtschaft an der Hochschule. Aufgeteilt ist das ZV HSG 3 in die Sachgebiete (SG) 31 „Personal Grundsatz und Lehre“, 32 „Personal Beamte“, 33 „Personal Tarif“, 34 „Personalentwicklung, Studierendensekretariat und Lehrbeauftragtenmanagement“.
Das Sachgebiet 31 ist Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lehre an der Hochschule und bearbeitet grundsätzliche Fragen im Personalwesen, wie etwa die Stellenwirtschaft, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsangelegenheiten sowie Frauenförderpläne. Weiterhin erfolgt dort die Steuerung der Aus- und Fortbildung des Personals der Hochschule sowie die Koordination der Teilnahmen an weiteren Fortbildungsangeboten für den gesamten Polizeibereich.
Während sich das Sachgebiet 32 mit allen Beamtenangelegenheiten außerhalb der Lehre beschäftigt und diesbezüglich für Fragestellungen der Personalwirtschaft, wie zum Beispiel Krankmeldungen, Urlaub, Dienstbefreiung oder Versetzungen und Abordnungen zuständig ist, übernimmt das Sachgebiet 33 maßgeblich die Betreuung der Tarifbeschäftigten der Hochschule. Das Aufgabengebiet des Sachgebiet 33 reicht dabei von der Bearbeitung von Stellenbesetzungsverfahren über die Betreuung von Eingruppierungsangelegenheiten bis hin zur Fertigung von Arbeitsverträgen.
Das Sachgebiet 34 ist zuständig für die Personalentwicklung, das Studierendensekretariat und das Lehrbeauftragtenmanagement. Es ist Ansprechpartner der Beschäftigten zu Entwicklungsmöglichkeiten und befasst sich unter anderem mit Themen im Bereich Onboarding, Jahresgespräche und Vorgesetztenrückmeldung. Außerdem organisiert das Sachgebiet 34 die Verwaltung der Studierenden der Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Verwaltung sowie der Masterstudiengänge der Verwaltung und der Polizei. Die Studierenden der Bachelorstudiengänge werden ausschließlich über die Ausbildungsbehörden zum Studium angemeldet. Bei den Masterstudiengängen erfolgt die Anmeldung über die Polizeibehörden, die öffentlichen Behörden oder auch durch die Studierenden selbst. Zu den Kernaufgaben des Studierendensekretariats gehören die Prüfung von Hochschulzugangsberechtigungen und die Immatrikulation, die Pflege von CampusNet, Studienverlaufsplanungen und -änderungen sowie die Verwaltung der Studierendenakten im Masterstudiengang. Das Lehrbeauftragtenmanagement ist zuständig für das Genehmigungsverfahren und die Erteilung der Lehraufträge sowie für das Genehmigungsverfahren von neu einzusetzenden Lehrbeauftragten.