Notizbuch mit einer Zeichnung einer Person mit Doktorhut

Die Fachbereichsräte

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Für jeden Fachbereich gibt es ein weiteres Gremium, den Fachbereichsrat. Die Fachbereichsräte beraten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für ihre jeweiligen Fachbereiche. Geleitet wird der Fachbereich durch das jeweilige Dekanat.

Dem Fachbereichsrat gehören sechs Mitglieder der Professorengruppe, vier Studierende und ein wissenschaftliches oder administrativ-technisches Mitglied an. Ebenso wie beim Senat sind also auch in den Fachbereichsräten Angehörige der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, die aus dem Kreis der jeweiligen Gruppe gewählt werden, vertreten. Die Mitglieder des Dekanats gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.

Der Fachbereichsrat ist zuständig insbesondere für den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen, gibt Vorschläge über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen und die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen ab.

Zudem stimmt der Fachbereichsrat insbesondere über Forschungsvorhaben ab, entscheidet über den Berufungsvorschlag der Berufungskommissionen und regelt die Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung.

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