Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit bildet in zwei Fachbereichen an den vier Standorten Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort. Darüber hinaus nimmt die Hochschule als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr.
Darüber hinaus können Lehrveranstaltungsstunden nebenamtlich an der HöMS im Rahmen eines Lehrauftrags übernommen werden. Die Ansprechstelle finden Sie hier.
Leitfaden zum Arbeitsverhältnis einer studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraft
Ein transparenter Umgang mit den Beschäftigungsverhältnissen von Studierenden ist der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) wichtig. Aus diesem Grund wurden in diesem Leitfaden die grundlegenden Regularien für das Arbeitsverhältnis als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft zusammengefasst. Der Leitfaden stellt einen Orientierungsrahmen der geltenden Rechte und Pflichten sowohl für die Hochschule als Arbeitgeber als auch für die Studierenden dar.
Die Anlagen erhalten Sie beim ZV HSG 3 unter personal-tarif@hoems.hessen.de.