Hochschulinterne Forschungsförderung
Zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben können sich Angehörige der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit um hochschulinterne Forschungsmittel bewerben. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel einmal jährlich durch die Hochschulleitung. Der Senat der Hochschule entscheidet über die Vergabe von Forschungsmitteln auf Basis der Empfehlung der Vergabekommission. Diese urteilt auf Grundlage der im Antrag enthaltenen Informationen. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, mit der Formulierung Ihres Antrages die Voraussetzungen für ein sachgerechtes Urteil zu schaffen. Der Antrag ist an den Rektor zu richten und muss alle in dem Leitfaden für Anträge auf Gewährung von Forschungsmitteln angeführten Daten enthalten.
Gefördert werden sollen insbesondere Forschungsvorhaben,
- die den Ausbildungsauftrag der HöMS betreffen,
- die Anfragen oder Kundenwünsche aus der öffentlichen Verwaltung bearbeiten,
- die fachbereichs- oder abteilungsübergreifend durchgeführt werden,
- die die Außenwirkung der Hochschule fördern oder
- deren Ergebnisse/Methoden in der Lehre und weiteren Projekten einsetzbar sind.