Projektverantwortlich: | Dr. Thorsten Floren |
Dozent für Kriminalwissenschaften, Campus Kassel |
I. Titel des Projekts
Evaluierung und Steigerung der Effizienz der polizeilichen Vernehmung
II. Laufzeit und Geldgeber
4/24 bis 12/25, gefördert durch Forschungsmittel der HöMS
III. Fragestellung
Die polizeiliche Vernehmung stellt beim Personalbeweis einen zentralen Baustein zur Erlangung von Erkenntnissen im strafprozessualen Ermittlungsverfahren dar. Hierbei bildet die Erforschung der Wahrheit einen eminenten Anspruch ab, welchem durch die handelnden verbeamteten Personen im Polizeidienst in Form der Vernehmung von zeugenschaftlichen oder beschuldigten Personen sowohl am Tat-/Ereignisort, als auch in den Dienststellen der Polizeibehörden nachgegangen wird. Diese Vernehmungslehre ist zudem ein curricularer Bestandteil des Studiums an der HöMS. Sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte verweisen hierbei auf in Teilen eklatante Mängel bei der polizeilichen Vernehmung. Aktuelle Forschungsergebnisse hierzu liegen Deutschland nur sehr rudimentär vor.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, vorhandene Fehler zunächst bei der Staatsanwaltschaft (Kassel) zu erheben und die Ergebnisse der Polizei (PP Nordhessen) in aufbereiteter Form zugänglich zu machen, um dem strafprozessualen Anspruch, der Erlangung der Wahrheit / sowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, im Rahmen der polizeilichen Vernehmung besser entsprechen zu können.
IV. Arbeitsprogramm und Vorgehen
Das Forschungsprojekt erfolgt in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft (StA) Kassel und dem Polizeipräsidium (PP) Nordhessen. Zunächst werden auf kriminalwissenschaftlicher Basis die notwendigen Grundlagen der Vernehmungslehre sowie spezielle Vernehmungsformen (mündlich, schriftlich, Tonband, audiovisuelle Vernehmung) und besondere Vernehmungsmethoden (herausragende Delikte wie z. B. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Zeugen- vs. Beschuldigtenvernehmung, Opferschutz, etc.) erarbeitet. Zudem werden publizierte Erkenntnisse zu dem Themenfeld ausgewertet. Im Anschluss erfolgt die Erstellung des Fragebogens unter zur Hilfenahme der Sozialwissenschaften und der Psychologie. Um die Praxistauglichkeit des gewählten Befragungsinstrumentes vor dem Einsatz bei der StA Kassel zu testen, wird zunächst ein Pretest bei der StA Paderborn durchgeführt. Hieran folgt die Auswertung und Evaluierung des Fragebogens, welcher danach bei der StA Kassel zur Anwendung kommt. Die erlangten Erkenntnisse werden ausgewertet und die aufbereiteten Daten dem PP Nordhessen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt, um das Ziel, der Steigerung der polizeilichen Vernehmung, auch in der Praxis erlangen zu können. Ebenfalls soll eine Ergebnispräsentation bei der StA Kassel durchgeführt werden. Nach Ablauf des Projektes ist eine Erweiterung der Befragung auf das Amtsgericht und das Landgericht Kassel beabsichtigt, da auch diese Institutionen mit den Arbeitsergebnissen der polizeilichen Vernehmung unmittelbar arbeiten. Nach dem Abschluss des Projektes werden die Ergebnisse in der Fachpresse publiziert.
V. Wesentliche Befunde / Ergebnisse
Aktueller Stand des Forschungsprojektes:
01/25: Start der Pretest-Befragung bei der StA Paderborn