Bild auf dem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte vereidigt werden. Sie heben gerade die Hand zum Diensteid.

Studiengang Schutzpolizei

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Das Bachelorstudium „Schutzpolizei“ unterteilt sich in fachtheoretische und fachpraktische Studienabschnitte und dauert grundsätzlich drei Jahre. Nach dem ersten theoretischen Studienabschnitt folgt das Grundlagentraining in der Bereitschaftspolizei. Dort werden grundlegende Arbeitsabläufe, Techniken und Methoden vermittelt, die im späteren Dienst eine wichtige Grundlage darstellen.

Dem Grundlagentraining und darauffolgenden Grundlagenpraktikum im polizeilichen Einzeldienst schließen sich zwei weitere Studienabschnitte mit fachtheoretischen Inhalten an. Im anschließenden Fachpraktikum versieht man seinen Dienst auf einem Polizeirevier, einer Polizeistation oder in einem Kriminalkommissariat.

Der letzte theoretische Studienabschnitt beinhaltet die Bachelorthesis, eine wissenschaftlichen Abschlussarbeit in welcher praxisrelevante Fragestellungen aus den Inhalten des Studiums zu thematisieren sind. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen (Kolloquium) Teil.

Auslandspraktika im Fachbereich Polizei

Hospitation im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten (S 5.2.1/S und S 5.2.2/K) bei einer ausländischen Behörde/Dienststelle oder der eines anderen Bundeslandes

Studierende des Fachbereichs Polizei können im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten ein Praktikum im Ausland oder in einem anderen Bundesland absolvieren.

Diese Möglichkeit ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, insbesondere

  • Durchschnitt der Gesamtstudienleistung mind. 10 Punkte. Fachtheoretische-/ fachpraktische Studienleistungen dürfen dabei nicht unter 9 Punkten liegen
  • an das Votum der jeweiligen Campusleitung
  • an den Nachweis vertiefter allgemeiner sowie fachspezifischer Kenntnisse der entsprechenden Landessprache (mindestens Level B1)
  • das Vorliegen einer A1-Bescheinigung (notwendig für das Ausland)

Die Entscheidung über ein Praktikum im Ausland oder einem anderen Bundesland trifft der Fachbereichsleiter Polizei im Einvernehmen mit den Campusleitungen und der Ausbildungsleitung, nachdem sich die Bewerber*innen einem persönlichen Auswahlver-fahren bei den jeweiligen Campusleitungen gestellt haben. Ein Anspruch auf ein Praktikum im Ausland oder einem anderen Bundesland besteht nicht.

In der Vergangenheit wurden Praktika in verschiedenen Bundesländern sowie in folgenden Ländern absolviert (die Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Griechenland
  • Schweiz
  • Österreich
  • Frankreich
  • Spanien
  • Belgien
  • Polen
  • USA
  • Kanada

Bitte lesen Sie im Vorfeld sorgfältig die als Download bereitgestellten Richtlinien für ein Praktikum im Ausland/einem anderen Bundesland und die Informationen über eine evtl. notwendige A1-Bescheinigung. Die aktuellen Informationen für ein Praktikum im Ausland-/ einem anderen Bundesland werden jeweils mit den Informationen für das Fachpraktikum zu Beginn des S4 den Studierenden über die Lernplattform ILIAS zugänglich gemacht.

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