Notizbuch mit einer Zeichnung einer Person mit Doktorhut

Der Senat

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Der Senat ist das regelmäßig tagende Gremium der Hochschule, in dem sich die Pluralität der verschiedenen an der Hochschule tätigen Mitgliedergruppen am deutlichsten widerspiegelt. Dem Senat gehören neun Mitglieder der Professorengruppe, fünf Studierende, ein wissenschaftliches Mitglied und zwei administrativ-technische Mitglieder an.

Die Mitglieder des Präsidiums, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die oder der Vorsitzende des Personalrats sowie die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen gehören dem Senat mit beratender Stimme an.

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu den Aufgaben des Senats gehören weiterhin die Beschlussfassung über die Grundordnung (im Einvernehmen mit dem Präsidium), die Wahlordnung sowie über die allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen und andere Forschung, Lehre und Studium betreffende Satzungen soweit das Gesetz keine andere Zuständigkeit vorsieht, insbesondere auch die Zustimmung zu den Ordnungen der Fachbereiche und zur Entwicklungsplanung der Hochschule sowie die Abgabe von Stellungnahmen zur Einführung und Aufhebung von Studiengängen, zum Haushaltsvoranschlag, zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche, zur Einrichtung und Aufhebung zentraler wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen sowie zu den Vorschlägen der Fachbereichsräte für die Einstellung von hauptamtlich Lehrenden.

Der Senat entscheidet darüber hinaus insbesondere auch über die Schwerpunkte in Lehre und Forschung und wirkt mit bei der Bestellung und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten, der Bestellung und Abwahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (mit Ausnahme der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten für polizeiliche Aufgaben) sowie bei der Bestellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Um der Überwachung in akademischen Angelegenheiten Rechnung zu tragen, nimmt der Senat zudem zu dem Rechenschaftsbericht des Präsidiums Stellung, der durch das Kuratorium entgegengenommen wird.