Informationen zum Cyberangriff

Das kompromittierte „alte HfPV-Netz“ wurde noch verwendet, weil dort Anwendungen betrieben wurden, die noch nicht in das Hessen-Netz (itshessen) der HZD überführt werden konnten

Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Angriffs ist das ehemalige Netz der HfPV abgeschaltet worden. Alle im HfPV-Netz genutzten Endgeräte wurden in der Folge eingesammelt bzw. deren Nutzung unterbunden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studierende sowie die Lehrenden der HöMS wurden am 13.02.2024 und am 14.02.2024 über den Ransomware-Angriff und die Abschaltung des HfPV-Netzwerkes informiert und über den Umgang mit E-Mails oder Anhängen aus dem ehemaligen HfPV-Netz sensibilisiert.

Als verlässliche Informationen über Umfang und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Datenabflusses vorlagen, wurde nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung z.B. über die Homepage der HöMS, das Intranet der Polizei, das Landesintranet, eine Pressemeldung und über diverse E-Mail Verteiler breit informiert.

Es wurden durch die Täter Dateien des ehemaligen HfPV-Netzes teilverschlüsselt.

Aufgrund des modus operandi einer derartigen Gruppierung kann ein Abfluss der auf dem Server gespeicherten Daten nicht ausgeschlossen werden.

  • Studierende des Fachbereiches Polizei
  • Studierende des Fachbereiches Verwaltung
  • Beschäftigte der HfPV / HöMS
  • Lehrbeauftragte der HfPV / HöMS
  • weitere Betroffene

Ja, es wurde seitens der HöMS Strafantrag gestellt und strafrechtliche Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Vorgang ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main anhängig.

Durch die HöMS konnte ein Auftragsverarbeiter (Dienstleister aus dem Bereich Datenschutz) gewonnen werden, der die eingegangenen Anträge bei der HöMS in eigener Zuständigkeit datenschutzrechtlich prüft und fristgerecht beantworten wird.

HINWEIS

An die HöMS gerichtete Fragestellungen betreffend des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, Angaben zur Tätergruppierung, des Modus Operandi, pp. können aus ermittlungstaktischen Gründen durch die HöMS oder den Auftragverarbeiter nicht beantwortet werden. Ich verweise auf die ermittlungsführende Stelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Wir bitten um Verständnis!

Schlagworte zum Thema