bunter Geschwindigkeitsmessanhänger

Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

Neuregelung: Seminar Rechtsgrundlagen Verkehrsüberwachung – Informationen für hessische Kommunen

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Jede Person, die ab dem 01.01.2024 erstmalig eine Schulung an einem Geschwindigkeitsmessgerät erhält und dieses in Hessen für amtliche Messungen einsetzen möchte, muss zusätzlich als Grundbaustein das neugestaltete eintägige Seminar "Rechtsgrundlagen Verkehrsüberwachung" besuchen. Erst nach Nachweis beider Bescheinigungen dürfen Messungen durchgeführt und zur Anzeige gebracht werden. Altbescheinigungen behalten bis zum Ablauf der Frist von vier Jahren (Ablaufdatum geht aus der jeweiligen Teilnahmebescheinigung hervor) weiterhin ihre Gültigkeit.

Das Seminar "Rechtsgrundlagen Verkehrsüberwachung" wird ausschließlich an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) angeboten. Das Seminar ist eintägig, die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 101,60 Euro.

Dieses Seminar ersetzt auch die vorgeschriebenen Fortbildungslehrgänge für die Geschwindigkeitsmessgeräte nach Ablauf von vier Jahren. Die Gültigkeitsdauer der Beschulungsbescheinigung des/der jeweiligen Messgeräte(s) wird durch Teilnahme am Seminar „Rechtsgrundlagen Verkehrsüberwachung“ um weitere vier Jahre verlängert.

Ansprechpersonen zum Inhalt der Lehrgänge sind Herr Christian Brand und Herr Eric Baum  vom Hauptsachgebiet 5 Verkehrssicherheit und Mobilität.

Die Seminare werden grundsätzlich zentral an den Standorten der HöMS in Wiesbaden und Kassel angeboten. Darüber hinaus können bei einer entsprechenden Anzahl von Teilnehmenden (größere Kommunen, Zusammenschluss mehrerer örtlichen Ordnungsbehördenbezirke) sowie geeigneter Räumlichkeiten mit ausreichender technischer Ausstattung (Beamer, Flipchart) die Seminare auch dezentral in kommunalen Einrichtungen durchgeführt werden.

Teilnehmeranmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Zentrale Koordinierungsstelle Fachfortbildung Polizei der HöMS.

Die Kontaktaufnahme sollte per Email erfolgen.

Bei der Kontaktaufnahme bittet die Koordinierungsstelle darum, die anzumeldenden Personen mit Vor- und Zunamen, den gewünschten Zeitraum (ggf. Ablauffrist bestehender Bescheinigungen) sowie den gewünschten Lehrgangsort zu übermitteln.

Ansprechpersonen sind Frau Karin Salaba und Herr Sascha Letsche.

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