Die Kanzlerin ist Mitglied des Präsidiums der Hochschule und leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums. Sie ist die Beauftragte für den Haushalt und nimmt nach Maßgabe der Beschlussfassung des Präsidiums die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten wahr. Ferner nimmt sie die Funktion der Wahlleitung bei den Gremienwahlen der Hochschule wahr.
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Kanzlerin