E-Rechnungen bei über 1000 € netto

E-Rechnungen bei Beträgen über 1.000,- € netto

Ab dem 18. April 2024 müssen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner von öffentlichen Auftraggebern ab einem Auftragswert von mehr als 1.000,- € netto verpflichtend eine E-Rechnung stellen, wenn möglich bitte als ZUGFeRD (AkronymÖffnet sich in einem neuen Fenster für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Bei Rechnungen unter 1.000,- € netto kann die E-Rechnung ebenfalls genutzt werden. Die Rechnung kann nur noch als Dateianhang einer E-Mail an e-rechnung@ekrw.hessen.de angenommen werden (nicht mehr als PDF). Die Adressierung erfolgt über die Leitweg-ID; diese lautet für die HöMS 06-22301100-23 . Als Anschrift wird die jeweilige Lieferanschrift verwendet.

Weitere Informationen zur Einführung der Elektronischen Rechnungen im Land Hessen finden Sie auf den Seiten des Verwaltungsportals Elektronische Rechnungen im Land HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

und zwei Videos unter folgenden Links:

Die Anleitung für Referenten seit dem 18.04.2024 finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster. (Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Die Anleitung für Lieferanten seit dem 18.04.2024 finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster. (Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Informationen zur E-Rechnung für Referenten ab 18.04.2024 (PDF/707.83 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Rechnungen bei Beträgen unter 1.000,- € netto

Hier kann unverändert das bisherige Verfahren genutzt werden, indem die Rechnung in einem Dokument als PDF oder in Papierform versendet wird.

Dabei ist zu beachten, dass die folgende Anschrift gewählt wird.

HCC-Hessisches Competence Center 
- Zentrale Scan-Stelle -
BUKR 2230 Dienststelle 1100
65165 Wiesbaden

 Wenn Sie Rechnungen über und unter 1.000,- € netto stellen, können Sie folgende Rechnungsanschrift verwenden, in der der Leitweg integriert ist.

HCC-Hessisches Competence Center
BUKR 2230 Dienststelle 1100
Leitweg ID 06-22301100-23
65165 Wiesbaden

Wird als Rechnungsanschrift das HCC angegeben, bitte immer angeben, wo Leistung erbracht wurde (Gießen, Kassel, Mühlheim oder Wiesbaden), nur so kann die Rechnung richtig zugeordnet werden.

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