An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist im Fachbereich Polizei zum nächstmöglichen Termin am Campus Gießen eine
Professur (m, w, d) für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Eingriffsrecht W 2 HBesG
(Kennziffer 2026_09_StaatR_VR_ER_FBP_GI)
zu besetzen.
Sollten die Voraussetzungen für eine Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist zunächst auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung oder im Beschäftigtenverhältnis möglich.
Die Anforderungen
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar auf der HöMS-WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Bereich des Staats-, Verwaltungs- und Eingriffsrechts in den polizeilichen Bachelor-Studiengängen (Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst) Schutzpolizei sowie Kriminalpolizei mit seinen beiden Vertiefungsrichtungen Allgemeine Kriminalistik und Cyberkriminalistik.
Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht.
Zum Aufgabenspektrum gehören, neben der Lehre, die Durchführung von Prüfungen und die Betreuung von Bachelorarbeiten, die Forschung, die Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs innerhalb und außerhalb der Hochschule, die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums und die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst.
Die Hochschule
Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort. Darüber hinaus nimmt die HöMS als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizei-/ Kriminalkommissaranwärterinnen und -anwärtern/, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr.
Voraussetzungen
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang.
In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die über zwei juristische Staatsexamen verfügen, den Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit - in der Regel durch eine Promotion - erbringen sowie pädagogisch geeignet sind. Beide juristische Staatsexamen müssen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt worden sein. Die HöMS legt darüber hinaus Wert auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert.
Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67Öffnet sich in einem neuen Fenster Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die pädagogische Eignung.
Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt.
Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen.
Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, an mehreren Campus, in mehreren Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
Rahmenbedingungen
Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“ ausgezeichnet. Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet. Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket, mit dem sie im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 2. November 2026 an den
Präsidenten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Schönbergstr. 100, 65199 Wiesbaden
per E-Mail an stellenausschreibungen@hoems.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Anlagen zu Ihrer Bewerbung können jedoch nur im PDF-Format (eine PDF-Datei) angenommen werden. Auf die Übersendung von Bewerbungsmappen sowie von Originalunterlagen bitte ich zu verzichten, da die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet werden.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Informationen
im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 finden Sie in unserer
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Für Rückfragen stehen Ihnen - für fachliche Fragen, Frau Daniela Blech (Tel.: +49 611 3256 3000), für allgemeine Fragestellungen Frau Schmidt-Hoffner und Frau Marzolla - als Ansprechpersonen zur Verfügung (Tel.: +49 611 3256 8314 bzw. 8311, stellenausschreibungen@hoems.hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster.